Schenkung und Erbschaft unterliegen einer besonderen Steuer. Wer seine Immobilie zu Lebzeiten an seine Kinder verschenken möchte muss das Schenkungs- und Erbschaftssteuergesetz ebenso im Blick behalten wie der Erblasser, der sein Grundstück nach seinem Tod an seine Erben weiterreicht. Beschenkte und Erben müssen das Finanzamt hierüber innerhalb von 3 Monaten informieren. Wir unterstützen sie auf diesem schwierigen Gebiet, sowohl bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen als auch bei der Nachlassabwicklung.
Was wir für sie tun können:
- Steueroptimierte Regelung ihrer Nachfolge
- Abgabe von Steuererklärungen
- Prüfung von Steuerbescheiden
- Einspruch und Klage gegen Steuerbescheide