Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer

  • Beitrags-Autor:
  • Beitrag veröffentlicht:3. März 2020
  • Beitrags-Kategorie:Erbrecht / Steuern
  • Lesedauer:1 min Lesezeit

Schenkung und Erbschaft unterliegen einer besonderen Steuer. Wer seine Immobilie zu Lebzeiten an seine Kinder verschenken möchte muss das Schenkungs- und Erbschaftssteuergesetz ebenso im Blick behalten wie der Erblasser, der sein Grundstück nach seinem Tod an seine Erben weiterreicht. Beschenkte und Erben müssen das Finanzamt hierüber innerhalb von 3 Monaten informieren. Wir unterstützen sie auf diesem schwierigen Gebiet, sowohl bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen als auch bei der Nachlassabwicklung.

Was wir für sie tun können:

  • Steueroptimierte Regelung ihrer Nachfolge
  • Abgabe von Steuererklärungen
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Einspruch und Klage gegen Steuerbescheide